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BEGLAUBIGUNG VON DOKUMENTEN FÜR DIE VERWENDUNG IM AUSLAND

Ein zusätzlicher Service, denn wir anbieten, wenn für die Vorlage eines Dokuments bei der Behörde eines anderen Staates die amtlich beglaubigte Übersetzung nicht ausreicht, sondern eine weitere Beglaubigung erforderlich ist.

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Sie müssen einer ausländischen Behörde eine von slowakischen Behörden ausgestellte Urkunde vorlegen, die von einem beeidigten Übersetzer übersetzt, gleichzeitig aber auch mit einer Apostille versehen sein muss?

Sie wollen alles so schnell wie möglich erledigen und haben keine Zeit für die Behördengänge?

Wenden Sie sich an uns. Wir fertigen für Sie gern die Übersetzung sowie auch die entsprechende Beglaubigung je nach dem Land an, in dem Sie das übersetzte Dokument vorlegen wollen.

Im Allgemeinen können wir Ihnen in zwei Situationen helfen.

1. Eine beglaubigte Übersetzung ohne weitere Beglaubigung

Im ersten und auch einfachsten Falle reicht es aus, wenn die Übersetzung von einem beim Justizministerium beeidigten Übersetzer ausgefertigt wird, der diese mit seinem Stempel und seiner Unterschrift versieht. Dies ist ausreichend, wenn die Slowakei mit dem entsprechenden Land ein dementsprechendes bilaterales Abkommen hat.

2. Beglaubigte Übersetzung mit Apostille

Wenn wir mit dem Land kein solches Abkommen haben, es aber ein Mitglied des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist, wird für die Verwendung der Urkunde neben einer beglaubigten Übersetzung auch eine sog. Apostille verlangt. Es handelt sich dabei um eine Beglaubigungsform, mit der die Vertrauenswürdigkeit einer Unterschrift, die Funktion der Person, die diese Urkunde unterzeichnet hat, sowie die Echtheit des Siegels oder Stempelabdrucks bestätigt wird. Eine Liste der Länder, die Mitglieder des Haager Übereinkommens sind, finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

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Wie bestellt man die Beglaubigung von Dokumenten

Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, ist es für uns sehr hilfreich, wenn Sie uns folgende Informationen liefern:

  • dass Sie an einer Beglaubigung interessiert sind;
  • in welchem Land Sie das Dokument vorlegen wollen.

Weitere Informationen, die wir für die Ausarbeitung des Preisangebots benötigen:

  • der gewünschte Ausfertigungstermin;
  • Ihre Kontaktdaten, für eventuelle Rückfragen (vor allem die Telefonnummer) und auch
  • die kompletten Rechnungsdaten (bei Privatkunden reicht die vollständige Wohnadresse aus).


Nach dem Erhalt Ihrer Wünsche und Vorstellungen arbeiten wir Ihnen ein Preisangebot aus und schicken es Ihnen per E-Mail zu. Wenn es Ihnen zusagt und Sie es bestätigen, betrachten wir dies als verbindliche Bestellung und beginnen mit der Arbeit am Beglaubigungsprozess.

Häufig gestellte Fragen

Können auch die Kopien von Dokumenten beglaubigt werden oder sind die Originale erforderlich?

Das hängt vom Charakter des Dokuments ab. Zum Beispiel bei Belegen für die abgeschlossene Ausbildung können es auch notariell beglaubigte Kopien der Urkunden sein, die bereits eine erste Beglaubigung enthalten, da Sie das Original ja sicher behalten wollen. Anders ist es bei standesamtlichen Urkunden wie der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde usw.

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Für uns sprechen hunderte zufriedene Kunden, die sich immer wieder gern an uns wenden.

Wir lohnen ihnen dies mit großzügigen Treuerabatten.

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Id. Nr.: 35972351
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USt.-IdNr./UID: SK2022116459
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Abt. Sro, Einlage Nr.:38908/B

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